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Scheidung - Dauer des Verfahrens

Im Regelfall muss bei der Dauer eines Scheidungsverfahrens mit einigen Monaten gerechnet werden, da viele unterschiedliche Faktoren Einfluss darauf haben. Angefangen bei der Auslastung des beim Familiengerichts zuständigen Richters durch andere Verfahren, bis hin zu den Rentenversicherungsträgern bzgl. Auskünfte zum Versorgungsausgleich.

Die Ehegatten selbst haben jedoch die Möglichkeit, das Scheidungsverfahren merklich zu verkürzen, indem sie sich für eine einvernehmliche Scheidung entscheiden und sich auch über alle Folgesachen – wie z. B. Versorgungs- und Zugewinnausgleich oder umgangsrechtliche / sorgerechtliche Belange – einig sind.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Heiko Hecht und Kollegen aus Hamburg raten Ehepaaren dazu, sich bereits mehrere Monate vor der Einreichung eines Scheidungsantrags mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen, sodass alle nötigen den Versorgungsausgleich betreffenden Auskünfte nicht erst mit Beginn des Scheidungsverfahrens angefragt werden.

Gesetzt den Fall, dass die Ehegatten zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags weniger als 3 Jahre lang verheiratet waren, kann der Versorgungsausgleich entfallen.

Scheidungsverfahren seit 01.09.2009

Für Scheidungsverfahren, die ab dem 01.09.2009 bei Gericht eingereicht werden, gilt das neue FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).

Unstreitige Scheidungen dauern nach bisherigem Recht in der Regel von der Einreichung der Scheidung bis zum Ausspruch der Scheidung 5 bis 10 Monate, teilweise auch wesentlich länger. Nach neuem Recht wird die Zeit bis zum Ausspruch der Scheidung wesentlich verkürzt.

Beschleunigung der Ehescheidung

Dieses neue Gesetz führt für eine große Anzahl von Scheidungsangelegenheiten zu einer wesentlichen Beschleunigung der Ehescheidung. Nach bisherigem Recht ist es so, dass ein Scheidungstermin erst dann angesetzt wird, nachdem die Rentenauskünfte beider Ehegatten für den sog. Versorgungsausgleich vollständig vorliegen.

Bis die Rentenauskünfte vorliegen, vergehen in der Regel einige Monate. Wenn neben der gesetzlichen Rente zusätzlich betriebliche Rentensprüche berechnet werden müssen oder wenn gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung noch ungeklärte Versicherungszeiten bestehen oder noch Unterlagen einzureichen sind, kann es wesentlich länger als üblich dauern, bis die Rentenauskünfte vorliegen. In diesem Fällen setzt das Gericht den Scheidungstermin entsprechend später an.

Ein unstreitiges Scheidungsverfahren dauert von der Einreichung des Scheidungsantrages bis zum Scheidungstermin zwischen 5 und 10 Monate. In Ausnahmefällen kann es noch länger dauern, bis eine Ehe geschieden wird.

 

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